Wir machen .......



    ..... für folgende Fahrerlaubnisklassen

Wir
bilden
Sie aus
in der .. 
Mind.
Alter

                  Was  dürfen  Sie  für
Fahrzeuge  fahren ...                                                                                                                                                                                      
                                  
            
Klasse  
B
 18 
Jahre
 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und der Zug darf nicht 3.500 kg überschreiten.
                                                                                                        
Klasse 
A           
 24
Jahre
                   Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung über 15KW
                                                                                      
Klasse
A2
 
18 
Jahre
                   Krafträder mit Beschränkung von nicht mehr als 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als  0,2KW/kg/kg                                                                                      
             
Klasse
A1
     
16
Jahre
                  Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kw/kg
                                                                
Klasse
AM
       
16
Jahre
                  Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht schneller als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50ccm                                            

Klasse
L
16
Jahre
Zugmaschinen die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht schneller als 40 km/h sind und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,wenns sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr 25 km/h geführt werden.Sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,Stabler und andere Flurförderzeuge auch von nicht mehr als 25 km/h
                                                   
Klasse
B96
18
Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger,z.G. der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
  
Klasse
BE
     
18
Jahre
                   Nur Kraftfahrzeuge der Klasse B und Züge die, die zulässige Gesamtmasse von 7000 kg nicht überschreiten.                               
           
Klasse
B
     
Automatik
18
Jahre
                  Die gleichen Fahrzeuge der Klasse B nur das es kein Schaltgetriebe hat sondern ein Automatikgetriebe (Wichtig wird die Führerscheinklasse auf Automatik gemacht darf man keine Schaltwagen fahren wird im Führerschein eingetragen

Klasse
C1
18
Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to aber nicht mehr als 7,5 to und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)                                                                                                              

Klasse
C1E
18
Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mehr als 750kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht größer als 12 to sein.

Klasse
C
21
Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to und mit nicht mehr als 8 sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg )

Klasse
CE
21
Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse C,und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg

Klasse
T
16
Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h (jeweils auch mit Anhänger)

Klasse
B17

17
Jahre
Fahrzeuge der Klasse B , BE, B96 einfach mit einer Begleitperson, die auf der Bescheinigung eingetragen ist.

..... und regelmäßig Mofa-Kurse

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