Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und der Zug darf nicht 3.500 kg überschreiten.
Klasse A
24 Jahre
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung über 15KW
Klasse A2
18 Jahre
Krafträder mit Beschränkung von nicht mehr als 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2KW/kg/kg
Klasse A1
16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kw/kg
Klasse AM
16 Jahre
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht schneller als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50ccm
Klasse L
16 Jahre
Zugmaschinen die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht schneller als 40 km/h sind und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,wenns sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr 25 km/h geführt werden.Sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,Stabler und andere Flurförderzeuge auch von nicht mehr als 25 km/h
Klasse B96
18 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger,z.G. der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
Klasse BE
18 Jahre
Nur Kraftfahrzeuge der Klasse B und Züge die, die zulässige Gesamtmasse von 7000 kg nicht überschreiten.
Klasse B Automatik
18 Jahre
Die gleichen Fahrzeuge der Klasse B nur das es kein Schaltgetriebe hat sondern ein Automatikgetriebe (Wichtig wird die Führerscheinklasse auf Automatik gemacht darf man keine Schaltwagen fahren wird im Führerschein eingetragen
Klasse C1
18 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to aber nicht mehr als 7,5 to und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse C1E
18 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mehr als 750kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht größer als 12 to sein.
Klasse C
21 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to und mit nicht mehr als 8 sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg )
Klasse CE
21 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse C,und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg
Klasse T
16 Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h (jeweils auch mit Anhänger)
Klasse B17
17 Jahre
Fahrzeuge der Klasse B , BE, B96 einfach mit einer Begleitperson, die auf der Bescheinigung eingetragen ist.