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Führerscheinklasse:
| Ausbildung für die Klasse B , BE und B96 |
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Einschluss der Klassen:
| AM, L |
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Auflagen:
| Bis zum 18.Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden |
| Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein |
| Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen |
| Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben |
| Es dürfen auch mehrere Begleitpersonen auf die Prüfbescheinigung eingetragen sein |
| Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig |
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Führerschein: | Der Führerschein kann ab dem 18.Lebensjahr bei dem zuständigen Amt abgeholt werden. Man darf ab dem 18.Lebensjahr mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren. |
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Begleitpersonen:
| Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden |