Führerscheinklasse:
Ausbildung für die Klasse B , BE und B96

Einschluss der Klassen:
AM, L

Auflagen:
Bis zum 18.Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein

Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen

Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben

Es dürfen auch mehrere Begleitpersonen auf die Prüfbescheinigung eingetragen sein

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig

Führerschein:Der Führerschein kann ab dem 18.Lebensjahr bei dem zuständigen Amt abgeholt werden. Man darf ab dem 18.Lebensjahr mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren.

Begleitpersonen:
Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden






 
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