Jeder der ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1,C1E,C,CE machen will und damit Gewerbliche Güter auf öffentlichen Straßen befördern möchte, muss seine Eignung durch eine Prüfung (IHK) nachweisen (Grundqualifikation).
LKW- Fahrer Weiterbildung
Alle LKW-Fahrer die ab dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1,C1E,C,CE sind müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Anforderungen:
Ziele
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr - Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
Für wen
Alle LKW-Fahrer die gewerblich Güter befördern
Dauer
Mind. 35 Stunden a 60 Min. Unterricht innerhalb von 5 Jahren
Inhalt
Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen ( Module)
Fristen
-Alle 5 Jahre -Neueinsteiger frühestens 10.09.2014 -Übergangsfrist bis 2016 um diese mit der Erneuerung des Führerscheins anzugleichen
Nachweis
-Teilnahme-Bestätigung keine Prüfung -Eintrag in den Führerschein
Wichtig !!!
Bei Verstößen drohen dem Unternehmer der eine Fahrt zulässt oder anordnet ,mit einem Fahrer ohne die Nötigen Qualifikationen, bis zu 20000 € Bußgeld. Für einen Fahrer der ohne die Nötigen Qualifikationen eine fahrt durchführt,drohen bis zu 5000 € Bußgeld.