Neueinsteiger: LKW  Grundqualifikation

Jeder der ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1,C1E,C,CE machen will und damit Gewerbliche Güter auf öffentlichen Straßen befördern möchte, muss seine Eignung durch eine Prüfung (IHK) nachweisen (Grundqualifikation).



LKW- Fahrer  Weiterbildung

Alle LKW-Fahrer die ab dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1,C1E,C,CE sind müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.



Anforderungen:

Ziele       - Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
      
Für wenAlle LKW-Fahrer die gewerblich Güter befördern
     
DauerMind. 35 Stunden a 60 Min. Unterricht innerhalb von 5 Jahren
  
InhaltDie Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen ( Module)
       
Fristen-Alle 5 Jahre
-Neueinsteiger frühestens 10.09.2014
-Übergangsfrist bis 2016 um diese mit der Erneuerung des 
 Führerscheins anzugleichen
  
Nachweis-Teilnahme-Bestätigung keine Prüfung
-Eintrag in den Führerschein



Wichtig !!!

Bei Verstößen drohen dem Unternehmer der eine Fahrt zulässt oder anordnet ,mit einem Fahrer ohne die Nötigen Qualifikationen, bis zu 20000 € Bußgeld.
Für einen Fahrer der ohne die Nötigen Qualifikationen eine fahrt durchführt,drohen bis zu 5000 € Bußgeld.

 
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